Strompreisbremse

Allgemeine Informationen zur Strompreisbremse

Die aktuell hohen Energiepreise stellen deutschlandweit eine enorme Belastung für Haushalte und Unternehmen dar. Die Bundesregierung hat daher ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Dazu gehört das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG), das am 15. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde.

Strompreisbremse für Haushalte und Unternehmen

Die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde, einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Dies gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des für Ihre Abnahmestelle geschätzten (SLP Kunden) oder im Jahr 2021 gemessenen oder anderweitig festgestellten (RLM Kunden) Jahresverbrauchs, also in der Regel 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich der Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Dies gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent des für Ihre Abnahmestelle geschätzten (SLP Kunden) oder im Jahr 2021 gemessenen oder anderweitig festgestellten (RLM Kunden) Jahresverbrauchs.

Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin!

Parallel zur Strompreisbremse hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Gas- und Wärmepreisbremse (GWPBG) beschlossen. Bereits im November 2022 wurde zudem das sogenannte Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz verabschiedet.

Weiterführende Informationen zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie zum Soforthilfegesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Fragen zur Strompreisbremse

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80 Prozent des Jahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh.

Der Jahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

Es lohnt sich, den Energiebezug zu reduzieren: wird mehr als der gedeckelte Verbrauch bezogen, muss für die übersteigenden Mengen der höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Die Strompreisbremse entlastet alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, die Strom von einem Energielieferanten beziehen.

Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh.

Kundinnen und Kunden der RhönEnergie Fulda erhalten die Entlastung automatisch. Als Ihr Energieversorger kümmern wir uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung.

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Über die Höhe Ihres Entlastungsbetrages informieren wir Sie in einem gesonderten Schreiben. Eine Beispielrechnung können Sie bereits vorab mit unserem Preisbremsenrechner für Strom und Erdgas durchrechnen.

Den Preisbremsen-Rechner finden Sie hier.

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 Cent für die Kilowattstunde Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Die Kundinnen und Kunden der RhönEnergie Fulda profitieren derzeit mehr von der vorausschauenden Einkaufsstrategie der Stadtwerke als von den Preisbremsen: Der Kilowattstundenpreis für Haushaltsstrom in der Grundversorgung bei der RhönEnergie Fulda liegt aktuell bei 35,61 Cent brutto – und damit um 4,39 Cent unter der Preisbremse, die bei 40 Cent liegt. Sie profitieren also von dem Vorteil eines niedrigeren Preises, der anders als bei den staatlichen Preisbremsen, für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.

Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 Ihr Strom-Arbeitspreis auf über 40 Cent pro Kilowattstunde ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Strompreisbremse. Die RhönEnergie Fulda würde Ihnen in diesem Fall automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen lassen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.

Maßgeblich dafür, ob Sie eine Entlastung für die Monate Januar und Februar erhalten, ist laut StromPBG, ob der mit Ihnen vereinbarte Arbeitspreis im März 2023 oberhalb des gesetzlich festgelegten Referenzpreises liegt. Dies gilt auch, wenn Ihr Arbeitspreis im Januar und / oder Februar oberhalb des Referenzpreises gelegen hat, aber beispielsweise durch eine Preissenkung oder einen neuen Energieliefervertrag im März unter den Referenzpreis gefallen ist.

Auch wenn diese Vorgehensweise nicht im Sinne unserer Kundinnen und Kunden ist, sind wir dazu gezwungen, die Vorgaben des Gesetzgebers umzusetzen. Auch für uns ist die teils unklare, teils zu vermeintlich ungerechten Ergebnissen führende Rechtslage nicht zufriedenstellend. Wir setzen uns weiter für unsere Kundinnen und Kunden ein und stehen mit den zuständigen Behörden und Verbänden stetig im Austausch.

Wir möchten Sie in diesem Kontext auch darauf hinweisen, dass die Gesetzeslage und die Auslegung des StromPBG sehr schnelllebig sind. Sollten sich Änderungen am Gesetz oder an dessen Auslegung durch die zuständigen Behörden ergeben, werden wir unser Vorgehen selbstverständlich überprüfen und Sie über etwaige Änderungen informieren.

Die Strompreisbremse tritt ab März 2023 in Kraft, gilt aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremse für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmestrom. Allerdings liegen die Kilowattstundenpreise für Wärmestrom aktuell unter der Preisgrenze von 40 Cent. Das bedeutet, dass die staatliche Preisbremse aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie der RhönEnergie Fulda nicht greifen muss. Ihr Vorteil: Sie profitieren von einem niedrigeren Kilowattstundenpreis, der anders als bei der staatlichen Preisbremse für Ihren gesamten Verbrauch gilt.

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des Jahresverbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr – gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Vertragspreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Gerade jetzt lohnt sich Energiesparen mehr denn je!

Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für eine bestimmte Menge (80 oder 70 Prozent) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80 bzw. 70 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die jeweilige Prozent-Marke zu drücken, erhält trotzdem die Entlastung in voller Höhe. Sparen belohnt der Staat also besonders.

Bewährte und praktische Tipps zum Energiesparen haben wir hier für Sie gesammelt.

Preisbremsen-Rechner

Wie hoch die Entlastung durch die Preisbremsen für Strom und Erdgas ausfällt, wird in einem komplexen Berechnungsverfahren ermittelt.

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