Rechnungen
und Abschläge

Energiekrise – die Kosten steigen

Die Energiekrise stellt für viele Haushalte eine enorme finanzielle Belastung dar. Umso wichtiger ist es, in der aktuellen Situation den Überblick über die eigene Verbrauchssituation und die entsprechenden Energiekosten zu bewahren.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich zudem, was passiert, wenn die Zahlung von Abschlägen oder Rechnungen in der aktuellen Situation einmal nicht pünktlich erfolgen kann. Wenn es finanziell eng werden sollte, unterstützen wir Sie und finden gemeinsam Lösungen, um Zahlungen zu ermöglichen und drohende Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.

Abschläge und Rechnungen

Abschlagszahlungen sind monatliche oder zweimonatliche Teilzahlungen für Ihre Energierechnung auf Grundlage des zu erwartenden Verbrauchs und der geltenden Preise. Am Ende eines Abrechnungszyklus werden die gezahlten Abschläge im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung (JVA) aufsummiert und dem tatsächlichen Energieverbrauch gegenübergestellt.

Bei einer positiven Differenz erhalten Sie eine Rückzahlung. Sind die beglichenen Teilzahlungen geringer als die angefallenen Kosten, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen sind die Beschaffungskosten für Energie an den europäischen Großmärkten seit Monaten dramatisch gestiegen. Die Situation ist nach wie vor höchst volatil und kaum vorherzusehen. Daher musste die RhönEnergie Fulda bereits zum 1. Juni 2022 die Erdgaspreise um ca. 30 Prozent erhöhen.

Zum anderen hat die Bundesregierung mit der Gasspeicher-Umlage und der Bilanzierungsumlage zusätzliche Preiskomponenten eingeführt, die von den Versorgern an die Verbraucher weiterberechnet werden. Die dadurch gewonnenen finanziellen Mittel sollen dabei helfen, die Energieversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten.

Wir müssen daher mit weiter steigenden Energiepreisen rechnen. Um Sie vor sehr hohen Nachzahlungen am Ende Ihres Abrechnungszeitraums zu bewahren, haben wir Ihren Abschlag vorsorglich angepasst.

Abschläge werden grundsätzlich mit einer Formel auf Grundlage der zu erwartenden Verbräuche und des aktuellen Energiepreises berechnet. Zu den Energiekosten kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Preiskomponenten wie die Mehrwertsteuer, Kosten für Netzentgelte und Messung, die Erdgassteuer, der CO2-Preis, die Konzessionsabgabe sowie ab 1. Oktober 2022 die Gasspeicher- und die Bilanzierungsumlage hinzu.

Auch ohne die Gasbeschaffungsumlage müssen wir derzeit von deutlichen Erhöhung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ausgehen. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die erhöhten Abschläge beizubehalten, um sich vor einer späteren, sehr hohen Nachzahlung zu schützen.

Um eine Versorgungsunterbrechung abzuwenden, haben Sie als Privatperson verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können sich kostenlos von einer örtlichen Beratungsstelle, wie z. B. Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen (www.verbraucher.de) bezüglich Ihrer finanziellen Situation beraten lassen, um den offenen Gesamtbetrag fristgerecht bezahlen zu können.
  • Sie können sich über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung informieren. Wir raten dazu die staatlichen Hilfen anzunehmen, sofern ein Anspruch besteht. Die Leistungen können bei den zuständigen Sozialbehörden der Städte und Landkreise beantragt werden.
  • Wer seinen Energieverbrauch und damit auch seine Kosten langfristig reduzieren möchte, kann bei Energieberatungsstellen Hilfe erhalten, z. B. beim Caritasverband unter Telefon 0661 2428-366 oder im Internet unter www.caritas.de/hilfeundberatung.

Mahnungen und Sperrungen

Wenn Sie wiederholt Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann die RhönEnergie Fulda vier Wochen nach Benachrichtigung die Versorgung unterbrechen. Die einzelnen Schritte des Mahnprozesses auf einen Blick:

1. Zahlungserinnerung (7 Tage Frist)

  • kurzfristige Stundung möglich
  • Ratenzahlung 3 Raten, kann bei guter Bonität vereinbart werden.

2. Mahnung (weitere 7 Tage Frist)
3. Androhung der Unterbrechung (28 Tage Frist,  GVV §19ff)
4. Ankündigung mit Sperrtermin

Die Sperrung als letztes Mittel: Sperrungen von Versorgungsanschlüssen sind für uns bei säumigen Zahlern die letzte mögliche Maßnahme. Sie werden nur dann vollzogen, wenn alle anderen Versuche der Einigung mit säumigen Zahlern fehlgeschlagen sind. Insofern geht jeder Sperrung ein langer Kommunikationsprozess voraus, der auf eine gütliche Einigung abzielt und dem Kunden konstruktiv Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. Wir sind sehr froh, dass wir es in der überwiegenden Mehrheit der Fälle schaffen, durch Kommunikation mit dem Kunden zu einer gütlichen Einigung zu kommen, sodass die Versorgung gar nicht erst unterbrochen werden muss.

Eine Abschaltung droht erst, wenn der Zahlungsrückstand 100 Euro oder mehr beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Nicht abgeschaltet werden darf, wenn das für den Betroffenen eine besondere Härte – zum Beispiel die Gefährdung der beruflichen Existenz – bedeutet. Das gilt auch bei einer „Gefahr für Leib und Leben“. Beispiele dafür könnten eine Schwangerschaft, Kleinkinder in der Wohnung oder eine Krankheit sein, für deren Behandlung zuhause ein Stromanschluss oder eine Heizung nötig sind. Für eine Einschätzung, ob diese Umstände im aktuellen Fall vorliegen, sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung wenden.

Wir bemühen uns nach Kräften, auch mit Kunden im Gespräch zu bleiben, die mit ihren Zahlungen in Verzug sind und wollen ihnen daher hilfreiche Instrumente an die Hand geben. Dazu gehören die Installation von Prepaid-Zählern und damit die Möglichkeit, in unserem Kundenzentrum in der Löherstraße in Fulda an einem entsprechenden Automaten Bargeld einzuzahlen und damit Ihren Prepaid-Zähler aufzuladen. Dieses Angebot ermöglicht dem Kunden eine Kostenkontrolle.

Konnten wir nach der Fälligkeit einer Rechnung keinen Zahlungseingang verbuchen, versenden wir zunächst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung. Erst nach dem weiteren Ausbleiben eines Zahlungseinganges sprechen wir eine Mahnung aus, die wiederum mit Mahngebühren verbunden ist.

Um eine bereits drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden, können Sie als Kunde in der Grund- und Ersatzversorgung von der RhönEnergie Fulda das Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn

  • diese vollständig ausgefüllt ist,
  • vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
  • die aktuelle Forderungshöhe vorher beim Forderungsmanagement unter 0661 12-354 erfragt wurde und die Abwendungsvereinbarung mit dem Forderungsmanagement abgestimmt wurde.

Für den Ausgleich der Forderung sind monatliche Ratenzahlungen möglich. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie hier:

Abwendungsvereinbarung Strom/Erdgas RhönEnergie Fulda

Abwendungsvereinbarung Erdgas RhönEnergie Osthessen

Deutschlandweit gibt es mehr als 1.400 anerkannte Schuldnerberatungsstellen, bei denen sich jeder betroffene Verbraucher kostenlos beraten lassen kann. Die Träger der Einrichtungen sind dabei oft gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakonie oder die Verbraucherzentralen. Hier finden Sie alle wichtigen Kontakte auf einen Blick:

Jobcenter
Wenn Sie Kunde eines Jobcenters sind, dann sprechen Sie Ihren zuständigen Berater an. Finden Sie hier ein Jobcenter in Ihrer Nähe. Bei Bürgergeld-Empfängern werden die steigenden Energiepreise vom Jobcenter übernommen. Ähnliches gilt für sogenannte Aufstocker, deren Gehalt allein nicht zum Leben reicht. Diese bekämen anteilig die gleichen Leistungen wie Bürgergeld-Empfänger. Auch hier gilt: Rechtzeitig kümmern. Wenn der Gas- oder Stromanschluss einmal gesperrt ist, kann kein Antrag mehr gestellt werden, denn rückwirkend ist keine Übernahme möglich.
Sozialamt
Wenn Sie Rentner oder Student sind, dann können Sie direkt beim zuständigen Sozialamt einen Antrag stellen. Hinweis: Hier werden jedoch nur Einmalzahlungen übernommen, wie z. B. zu hohe Nachzahlung oder aufgelaufene Schulden, die nicht mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass zu hohe monatliche Abschlagszahlungen nicht übernommen werden.

Schuldenberatung
Die Experten der CaritasDiakonie oder Schuldenhelpline beraten Sie kostenlos zu Ihrer finanziellen Situation und erarbeiten mit Ihnen einen Plan, um Ihre Schulden zu begleichen.

Verbraucherzentrale
Sie können sich kostenlos von einer örtlichen Beratungsstelle, wie z. B. Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen bezüglich Ihrer finanziellen Situation beraten lassen, um den offenen Gesamtbetrag fristgerecht bezahlen zu können.

Abrechnung im neuen Takt

Seit 2022 rechnen wir über das Jahr verteilt ab – je nach Wohnort zu einem anderen Zeitpunkt.

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